Als örtliche Bauaufsicht übernehmen wir für Sie die Bauüberwachung & Koordination, Termin- & Kostenverfolgung, Qualitätskontrolle, Rechnungsprüfung, Bearbeitung von Mehr- & Minderkostenforderungen, Übernahme & Abnahmen, Mängelfeststellung & Mängelbearbeitung sowie die Dokumentation in den Phasen der Ausführungsvorbereitung, der Ausführung und des Projektabschlusses.
Wir übernehmen im Rahmen unserer Tätigkeiten auch die Ausschreibung und Vergabe Ihres Bauprojekts und stellen sicher, dass alle geltenden Normen (A2050) und Vorschriften (BVergg 2018) entsprechend umgesetzt und berücksichtigt werden.
Wir unterstützen Sie oder übernehmen zur Gänze die Erstellung der technischen und rechtlichen Ausschreibungsunterlagen, sowie die Durchführung der Vergabeverhandlungen und die Erarbeitung eines Vergabevorschlages für Ihre konkrete Auswahl des geeigneten Bieters. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz, Fairness und Effizienz, um Ihnen ein optimales Ergebnis präsentieren zu können und Ihren Ansprüchen gerecht zu werden.
Das BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz) ist seit 1.7.1999 in Österreich in Vollziehung einer EU-Richtlinie in Kraft. Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen auf Baustellen durch die Koordination von Bauarbeiten während der Vorbereitung und der Durchführung zu erhöhen.
HINWEIS: Auch für private AuftraggeberInnen ist die Einhaltung dieses Gesetzes verpflichtend!
Leitlinie Bauarbeitenkoordination Bauherren (AUVA)
Werden an einem Bauwerk Fehler (sog. Baumängel) im Zuge der Ausführung oder nach Fertigstellung vermutet oder ist bereits ein konkreter Schaden eingetreten, können wir Sie mit unserer Expertise bei der Ursachenforschung, sowie Klärung der Verantwortung und der Erstellung eines Sanierungskonzeptes samt Kostenschätzung unterstützen.
Als Sachverständigenbüro führen wir auf Anfrage von Unternehmen und Privatpersonen umfangreiche gutachterliche Leistungen, objektiv, unabhängig und unparteilich als Privatgutachter durch. Das Leistungsspektrum umfasst das Bauwesen bzw. Hochbau und Architektur.
Wir übernehmen für Sie ebenfalls die Prüfung auf Erfolg eines gerichtlichen Verfahrens, sowie die Erstellung von Privatgutachten als technische Grundlage und sachkundiger Beweis für eine Klage bzw. auch die Überprüfung des Gutachtens des gerichtlich bestellten Sachverständigen und unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Befragung des Gerichtssachverständigen.
Wir erstellen für Sie die Beweissicherung als exakte Dokumentation des vorgefundenen Ist-Zustandes Ihrer Liegenschaft und Erstellen auch die Befundung von vorgefundenen Bauschäden. Sämtliche Sachbestände werden fotographisch erfasst und textlich erörtert, so dass diese beispielsweise im Rahmen eines Verfahrens nachvollzogen werden können.
Wir übernehmen für Sie die Objektsicherheitsprüfung gemäß ÖNORM B1300 und B1301.
Sämtliche LiegenschaftseigentümerInnen oder Eigentümergesellschaften haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen und deren Eigentum ausgeht.
Die ÖNORM B1300/B1301-Überprüfung zeigt Gebäudeeigentümern und Hausverwaltern Mängel auf, die für den Nutzer oft nicht erkennbar sind und bei Nichtbehebung zu erheblichen Folgen führen können.
Bauen im Bestand ist eine der großen Herausforderungen, bei der wir Sie im Zuge unserer Tätigkeiten unterstützen können. Sei es bei Befundung der vorgefundenen Bausubstanz, oder der Adaptierung der Grundrisse nach den heutigen energetischen Bedürfnissen und Nutzerwünschen. Als moderner Baumeisterbetrieb sind wir in diesen Bereichen besonders befähigt, da wir von der Konstruktion, vom Handwerk über die Planung und die Berechnung, alle Bereiche abdecken können und zudem einen großen Überblick über diverse Bestandsobjekte haben. Die Kenntnis und das Gefühl, wie man mit Baustoffen im Historischen genauso wie im neu Entwickelten umgeht liegt in unserer DNA. Diese Tatsachen schätzen unsere Kunden, sowie auch die öffentlichen Dienststellen.